Unsere Rechtsgebiete
Steuerrecht
„Wir können die Besteuerung niemals populär, aber wir können sie fair machen.“
Richard Milhous Nixon
Ob Beratung bei steuerlichen Gestaltungsfragen, anstehenden Betriebsprüfungen oder aber Ärger mit der Steuerfahndung, den Zollbehörden oder der Staatsanwaltschaft, Frau Rechtsanwältin Plischkaner steht Ihnen als Fachanwältin für Steuerrecht zu sämtlichen Fragestellung auf dem Gebiet des Steuerrechts als durchsetzungsstarke Partnerin mit Ihrer mehr als 20-jährigen Berufserfahrung zur Seite.
Rund um das Steuerrecht an Ihrer Seite.
Wir sind Ihre Ansprechpartner rund um das Steuerrecht und für Sie da, wenn es für Sie schwierig wird. Gern beraten wir Sie unter anderem in den nachfolgenden Themenbereichen:
- Einspruchsverfahren
- finanzgerichtliche Klageverfahren
- Betriebsprüfungen
- Steuerfahndung
- Zollfahndung
- Steuerstrafverfahren
Wir vertreten Sie bei den laufenden Ermittlungen der Steuer- und Zollfahndung und übernehmen für Sie die Kommunikation mit den beteiligten Behörden. Ob die Erstellung einer Selbstanzeige oder andere Gestaltungsvarianten, zusammen erarbeiten wir die für Sie beste Strategie, um unberechtigte Vorwürfe abzuwenden oder aber damit einhergehende Schäden gering zu halten. Wir garantieren Ihnen aufgrund der Dringlichkeit in derartigen Verfahren eine schnelle und unkomplizierte Terminvergabe, um Ihnen schnellen und umfassenden Rechtsschutz gewähren zu können.
Neben dem Steuerstrafverfahren sind wir auch Ihr richtiger Ansprechpartner rund um das Bilanzrecht, im Einkommensteuer und Erbschaftssteuerrecht, sowie im Umsatz- und Unternehmenssteuerrecht.
Gern beraten wir Sie auch über die steuerlichen Auswirkungen von Vertragserrichtungen, ebrechtlichen Verfügungen sowie der Unternehmensnachfolge.
Betriebsprüfung
Im Rahmen einer Betriebsprüfung (Außenprüfung) werden die Verhältnisse eines Steuerpflichtigen ermittelt, geprüft und beurteilt. Durchgeführt werden Betriebsprüfungen vom Finanzamt und deren zuständigen Betriebsprüfungsstellen.
Grundsätzlich kann das Finanzamt eine Betriebsprüfung bei jedem Steuerpflichtigen durchführen. Die Rechtsgrundlage für die Betriebsprüfung bilden u.a. die §§ 193-207 AO.
Das Finanzamt muss die Betriebsprüfung vorher ankündigen und den Prüfungsumfang mitteilen. Der Prüfungsumfang einer Betriebsprüfung kann variieren und sich auf spezielle
– Steuerarten
– Besteuerungszeiträume
– Sachverhalte oder
– Teilbereiche
beschränken.
Die Ergebnisse der Betriebsprüfung werden in einem Prüfbericht festgehalten.
Gern begleiten wir Sie bei der angekündigten Betriebsprüfung, übernehmen die Kommunikation mit der zuständigen Betriebsprüfstelle und prüfen die Festellungen derselben.
Steuerfahndung
Die Steuerfahndung hat sich angekündigt? Dann sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Ruhe bewahren, denn auch der Steuerfahnder hat nur einen abgegrenzten Befugnissrahmen, innerhalb welchem er tätig werden darf. Als erfahrene Fachanwältin im Steuerrecht ist Frau Rechtsanwältin Plischkaner Ihre richtige Ansprechpartnerin, um Sie vollumfänglich über die Rechte und Pflichten der Steuerfahndung aufzuklären und Sie im Umgang mit dem Steuerfahnder zu beraten. Oft können unüberlegte und voreilig getroffene Aussagen gegenüber der Steuerfahndung die Verteidigungsstrategien erschweren oder gar zunichte machen. Schnelle anwaltliche Beratung ist daher empfehlenswert.
Steuerstrafverfahren
Die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens führt zu einer großen Belastung beim Betroffenen, da Steuerstraftaten auch mit hohen Freiheitstrafen geahndet werden können. Der Betroffene sollte die Einleitung eines solchen Verfahrens daher auf keinen Fall auf die leichte Schulder nehmen. Aufgrund der Komplexität eines solchen Steuerstrafverfahrens sollte stets ein Fachanwalt hinzugezogen werden, welcher die Rechte des Betroffenen mit fachspezifischer Kompetenz vertritt. Unsere Expertin im Steuerrecht, Frau Rechtsanwältin Plischkaner, vertritt Sie mit Ihrer Durchsetzungsstärke im Rahmen des gesamten Ermittlungsverfahrens und erarbeitet mit Ihnen zusammen die richtige Strategie.
Einspruchsverfahren
Das Einspruchsverfahren nach den §§ 347 ff. AO ist ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren.
Ist der Empfänger eines Steuerbescheides nicht mit diesem einverstanden, dann kann er gegen den Bescheid innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen.
Das Finanzamt entscheidet daraufhin, ob der Einspruch zulässig und begründet ist und trifft seine Entscheidung im Rahmen des sog. Einspruchsbescheides.
Für den Fall der Begründetheit des Einspruchs erlässt das Finanzamt eine Abhilfeentscheidung und gibt dem Einspruch statt. Hält das Finanzamt den Einspruch für unzulässig oder aber unbegründet, wird der Einspruch zurückgewiesen. Es verbleibt dann nur noch der Gang zum Finanzgericht.
Ob Rechtsbehelfsverfahren im Einkommens-, Umsatz-, Erbschaftssteuer- oder Unternehmenssteuerrecht. Gern übernehmen wir Ihre Interessen und setzen diese gegebenfalls auch in finanzgerichtlichen Verfahren für Sie durch.
Steuerrecht in der vertraglichen Gestaltungspraxis
Ob bei Grundstückskauf-, Schenkungs-, Erb-, Unternehmenskaufverträgen oder aber Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie letzwillige Verfügungen sind die steuerlichen Auswirkungen nicht außer Betracht zu lassen. Neben den fachspezifischen Regelungen sollten immer auch die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden, um böse und ungewollte Überraschungen zu vermeiden.
Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand. Wir verfügen nicht nur über das fachspezifische Know-How, sondern beraten Sie umfassend auch hinsichtlich sämtlicher steuerlicher Aspekte und Auswirkungen.
Direkt anrufen & beraten lassen:
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Unser Service umfasst
Unsere Expertin, Frau Rechtsanwältin Plischkaner, ist für Sie rund um das Steuerrecht tätig und berät Sie u.a. zu den nachfolgenden Themenbereichen.
- Betriebsprüfungen
- Steuer- oder Zollfahndungen
- Steuerstrafverfahren
- Einspruchsverfahren/ Vertretung vor den Finanzgerichten
- Bilanz-, Einkommens-, Umsatz- oder Unternehmenssteuerrecht
- Beratung in der vertraglichen Gestaltungspraxis
Unsere Expertin für Steuerrecht
Team Steuerrecht
Sarah König
Telefon: 0385/47 74 16 38
E-Mail: s.koenig@avoka.law
Frauke Hellwig
Telefon: 0385/47 74 16 39
E-Mail: f.hellwig@avoka.law
Häufig gestellte Fragen zum Steuerrecht
Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?
Die Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31.07. beim Finanzamt sein.
Wenn Sie sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten lassen, gelten generell andere Fristen: Der letzte Termin für die Steuererklärung ist dann jeweils der 28. Februar (bzw. 29. Februar bei Schaltjahren) des übernächsten Jahres.
Welche Anzeigepflichten sind bei der Erbschaftssteuer zu erfüllen?
Jeder der Erbschaftssteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensanfall dem für die Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Einer Anzeige bedarf es jedoch nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht oder Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) beruht und sich aus der Verfügung das (Verwandtschafts-)Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. Diese Befreiung von der Anzeigepflicht gilt aber nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, nicht zum amtlichen Börsenhandel zugelassene Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehören.
Was versteht man unter einer strafbefreienden Selbstanzeige?
Wer wirksam eine Selbstanzeige erstattet, kann gemäß § 371 AO nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vollendet hat. Wichtigster Grund der strafbefreienden Selbstanzeige ist die Erschließung von Steuereinnahmequellen, die dem Staat bis zur Selbstanzeige nicht bekannt waren.
Eine Selbstanzeige mit Strafbefreiung setzt grundsätzlich voraus, dass die unrichtigen oder fehlerhaften Angaben in vollem Umfang ergänzt oder nachgeholt werden. Das bedeutet, dass selbst kleinere Fehler im Rahmen der Selbstanzeige dazu führen, dass sich diese gerade nicht strafbefreiend auswirkt. Es sollte daher unbedingt ein auf das Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwalt kontaktiert werden, um Fehler und böse Überraschungen zu vermeiden. Unsere Expertin im Steuerrecht steht Ihnen zu allen Fragstellungen rund um die srafbefreiende Selbstanzeige zur Seite.
Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung?
Es gilt das Sprichwort: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Als Betroffener sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und konsequent schweigen. Spontane Aussagen im Rahmen der Durchsuchung können auf eine spätere Verteidigung erhebliche Auswirkungen haben, im schlimmsten Fall eine erfolgreiche Verteidigung verhindern.
Keinesfalls sollten Sie Unterlagen vernichten, dies könnte unter Umständen aufgrund einer damit verbundenen Verdunklungsgefahr als Grund für eine sofortige Untersuchungshaft eingeordnet werden.
Konktaktieren Sie daher unbedingt unverzüglich einen fachspezifischen Rechtsanwalt, welcher Ihnen für sämtliche Fragstellungen beratend zur Seite steht. Es gilt „Vorsicht ist besser als Nachsicht“.
Welche Aufgaben hat die Steuerfahndung?
Die Steuerfahndung hat verschiedene, in § 208 AO gesetzlich geregelte Aufgaben. Es handelt sich dabei um
– die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
– die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen,
– die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.
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